1949-1959
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Die Volksrepublik China hat seit 1954 das Amt des Staatspräsidenten. Dieses Amt hat ähnlich wie der Bundespräsident in Deutschland eine repräsentative Funktion, da das Staatsoberhaupt mit höchster politischer Entscheidungsgewalt der Generalsekretär der Kommunistischen Partei ist. Manche Staatspräsidenten hatten aber auch schon beide Ämter inne und waren deshalb besonders mächtig. Für den Staatspräsident gilt das Mindestalter von 45 Jahren, da vorher die Reife und Erfahrung für dieses wichtige Amt noch nicht als gegeben angesehen wird. Die Präsidenten bleiben jeweils fünf Jahre im Amt bevor es zu einer Ablösung durch neue Wahlen kommen kann. Eine Wiederwahl ist aber ebenfalls möglich.
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